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Sonntag, 11. Mai 2014

Portugal: Änderungen des Steuerverfahrens für inländische Schuldtitel

Portugal: Änderungen des Steuerverfahrens für inländische Schuldtitel

This content has been translated. Here is the link to the original content: English
Reference number:A12226
Category:Tax
Market:Portugal
Last updated:04/12/2012
Languages:English  German  
Für Zinszahlungen aus portugiesischen inländischen Schuldtiteln ab
4. Dezember 2012
ändern sich die geltenden Steuerverfahren wie folgt:
  • Kunden, die ihren gesamten Bestand an portugiesischen inländischen Schuldtiteln nur für sich alleine oder einen einzigen Begünstigten halten, können einen neuen Dauerauftrag nutzen;

  • Neuer Dauerauftrag für Kunden,

    • die in Portugal als supranationale Organisationen anerkannt sind und die ihren gesamten Bestand an portugiesischen inländischen Schuldtiteln für sich alleine halten; oder

    • die ihren gesamten Bestand an inländischen Schuldtiteln im Namen eines einzigen Begünstigten, der eine in Portugal anerkannte supranationale Organisation ist, halten;

  • Einstellung des vollständigen Standarderstattungsverfahrens.

Formular: Standing Instruction for Own/Single Beneficial Owner Assets

Zusätzlich der Erklärung „Portuguese Debt Securities – One-Time Declaration of Beneficial Ownership“, die den Kunden zum Halten solcher Wertpapiere bei Clearstream Banking1berechtigt, muss das untenstehende Formular „Standing Instruction for Own/Single Beneficial Owner Assets“ eingereicht werden, wenn der Kunde den gesamten Bestand an portugiesischen Schuldtiteln:
  • nur für sich alleine hält (Eigenbestand); oder
  • ausschließlich im Namen eines einzigen Begünstigten hält.
Das ordnungsgemäß ausgefüllte und unterzeichnete Original dieses Formulars muss nur vor der ersten relevanten Zinszahlung eingereicht werden und bleibt bis auf Widerruf gültig. Gemäß diesem Formular wird Clearstream Banking standardmäßig den gesamten Bestand im jeweiligen Konto des Kunden als von der portugiesischen Quellensteuer vollumfänglich befreit betrachten.
Das ordnungsgemäß ausgefüllte und vom Kunden unterzeichnete Formular „Statement for Exemption from Portuguese Withholding Tax on Income from Debt Securities“ muss auf jährlicher Basis eingereicht werden, und das Datum muss im Anwendungsjahr liegen.

Fristen:


  • Dauerauftrag: bis spätestens 10:00 Uhr MEZ, zwei Geschäftstage vor dem Stichtag der ersten Zinszahlung.
  • Jährlicher Nachweis der Steuerbefreiung: bis spätestens 15. Januar im Anwendungsjahr.

Dauerauftrag für supranationale Organisationen

Zusätzlich zu der Erklärung „Portuguese Debt Securities – One-Time Declaration of Beneficial Ownership“, die den Kunden zum Halten solcher Wertpapiere bei Clearstream Banking berechtigt , muss das untenstehende Formular „Standing Instruction for Supranational Organisations“ eingereicht werden, wenn:
  • der Kunde eine von Portugal anerkannte supranationale Organisation ist, die den gesamten Bestand an portugiesischen Schuldtiteln nur für sich selbst hält (Eigenbestand); oder

  • der Kunde den gesamten Bestand an portugiesischen inländischen Schuldtiteln ausschließlich im Namen eines einzigen Begünstigten hält, der eine in Portugal anerkannte supranationale Organisation ist.
Das ordnungsgemäß ausgefüllte und unterzeichnete Original dieses Formulars muss nur vor der ersten relevanten Zinszahlung eingereicht werden und bleibt bis auf Widerruf gültig. Gemäß diesem Formular wird Clearstream Banking standardmäßig den gesamten Bestand im jeweiligen Konto des Kunden als von der portugiesischen Quellensteuer vollumfänglich befreit betrachten. Der Kunde muss keine weiteren Maßnahmen treffen, um von der Steuer befreit zu werden.

Wichtige Hinweise:

Die Artikel des zwischen der supranationalen Organisation und Portugal unterzeichneten Vertrages sind zu ergänzen. Ohne diese Informationen ist der Dauerauftrag ungültig.
Das Formular „Statement for Exemption from Portuguese Withholding Tax on Income from Debt Securities“ (der so genannte jährliche Nachweis) sollte nicht eingereicht werden.

Frist:


  • Dauerauftrag: bis spätestens 10:00 MEZ, zwei Geschäftstage vor dem Stichtag der ersten Zinszahlung.

Vollständige Standarderstattung der Quellensteuer

Hintergrund

In unserer Kundenmitteilung A12169 vom 12. September 2012 wiesen wir darauf hin, dass die portugiesische Steuerbehörde (PTA) und die lokalen Verwahrstellen, einschließlich Banco Santander (BST) für Clearstream Banking, das bezüglich einer vollständigen Standarderstattung der Quellensteuer geltende Gesetz unterschiedlich interpretieren.
Gemäß den uns verfügbaren Informationen führen wir mögliche Diskrepanzen auf folgende Ursachen zurück:
  • Die Fristen für das Einreichen von Steuererstattungsanträgen sind gesetzlich nicht einheitlich geregelt

    • Laut der BST fällt die anwendbare gesetzliche Frist unter die Rechtsverordnung 193/2005 und beträgt zwei Jahre ab Ende des Jahres, in dem die Steuerzahlung an die PTA erfolgte.

    • Laut der PTA fällt die anwendbare gesetzliche Frist unter das Einkommenssteuergesetz und beträgt zwei Jahre ab dem Datum, an dem die Steuerzahlung an die PTA erfolgte.

  • Berechnung des Erstattungsanspruchs

    • Die PTA kann in ihren Berechnungen des Erstattungsanspruchs in einigen Fällen den Zeitraum des Zinszuwachses für den rückfordernden Begünstigten berücksichtigen (wie im Steuererstattungsformular angegeben). ein Begünstigter kann den auf die effektive Haltedauer bezogenen Steuerbetrag selbst dann zurückfordern, wenn die Steuer ursprünglich auf Basis des gesamten Zeitraums zwischen zwei Couponzahlungen berechnet wurde.

  • Zusätzliche von der PTA geforderte Steuerunterlagen

    • Wie zum Beispiel sämtliche Gutschriftanzeigen, Sondervollmachten usw.
    Das von Clearstream Banking veröffentlichte und seit September 2010 angewandte vollständige Standarderstattungsverfahren beruht auf der Auslegung der geltenden Rechtsvorschriften durch lokale Rechtsberater und wurde von der BST (Quellensteueragent für portugiesische inländische Schuldtitel) genehmigt.
    Mit Blick auf die oben genannten Diskrepanzen und zur Wahrung der Kundeninteressen hat Clearstream Banking entschieden, den Standarderstattungsdienst für Zinsen aus portugiesischen inländischen Schuldtiteln zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Mitteilung vorübergehend einzustellen.
    Diese Aussetzung bleibt in Kraft, bis die PTA und die Marktteilnehmer die oben genannten Diskrepanzen behoben haben. Wir empfehlen unseren Kunden dringend, für ihre Konten die Quellensteuervorabbefreiung zu beantragen oder das vereinfachte Verfahren zur Steuerrückforderung (Quick Refund) zu wählen.
    Wir weisen Kunden nochmals darauf hin, dass die Frist für das vereinfachte Verfahren zur Steuerrückforderung 80 Kalendertage ab dem jeweiligen Zahlungstermin beträgt. In diesem Zeitraum sollte es möglich sein, die Endbegünstigten zu informieren und die erforderlichen Nachweise zu erhalten.
    Hinweis: Das Standarderstattungsverfahren für Zinszahlungen, die bis heute vorgenommen wurden und für die die gesetzliche Frist noch nicht abgelaufen ist, bleibt vollständig in Kraft.

Auswirkungen auf Kunden

Für Zinszahlungen, die am/nach dem 4. Dezember 2012 vorgenommen wurden

Standarderstattungen für portugiesische inländische Schuldtitel sind nicht mehr via Clearstream Banking möglich.

Für Zinszahlungen, die vor dem 4. Dezember 2012 vorgenommen wurden

Vollständige Standarderstattungen sind nach wie vor unter den folgenden Bedingungen möglich:
Die Endbegünstigten können eine vollständige Standarderstattung beantragen, wenn sie nicht in Portugal ansässig sind und:
  • stattdessen in einem anderen Land oder Gebiet wohnhaft sind, das gemäß portugiesischem Recht nicht als Steueroase gilt. Dazu zählen auch Institutionen, an denen in Portugal ansässige Entitäten höchstens zu 20% beteiligt sind; oder
  • es sich um Zentralbanken oder Behörden handelt (unabhängig von ihrem Sitz).
Für jeden Standarderstattungsantrag müssen Kunden Clearstream Banking folgende Dokumente im Original zukommen lassen:
  • Antragsgesuch an Clearstream Banking zur Rückerstattung der auf portugiesische Schuldtitel einbehaltenen Quellensteuer (Rechtsverordnung 193/2005)
und
  • sämtliche Gutschriftanzeigen, aus denen die Einzelheiten der Zinszahlungen, d.h. die Art des Wertpapiers, der gezahlte Bruttobetrag und das Zahlungsdatum sowie die Höhe der einbehaltenen Steuer, hervorgehen.
Solche Gutschriftsanzeigen müssen von jedem Finanzinstitut ausgestellt werden, das dem Begünstigten und Clearstream Banking zwischengeschaltet ist. Ist beispielsweise der Kunde von Clearstream Banking das einzige dem Begünstigten und Clearstream Banking zwischengeschaltete Finanzinstitut, müssen sowohl Clearstream Banking als auch der Clearstream Banking-Kunde eine Gutschriftsanzeige ausstellen.
und
  • Spezielle Vollmachten vom Endbegünstigten für die BST
Damit die BST die PTA im Namen des Begünstigten kontaktieren und den aktuellen Status des Erstattungsantrags abfragen kann. Es ist die dieser Mitteilung beigefügte Vorlage zu verwenden; diese muss nur einmal eingereicht werden, muss jedoch ordnungsgemäß ausgefüllt und unterzeichnet sowie notariell beglaubigt sein und bleibt bis auf Widerruf gültig.
und
  • Vollmacht des Endbegünstigten für seinen Vertreter
Diese ist einzureichen, wenn das weiter unten erwähnte Formular Modelo 22-RFI im Namen/Auftrag des Begünstigten durch den gesetzlichen Vertreter ausgefüllt wurde.
und entweder
  • das durch den Begünstigten (oder seinen bevollmächtigten gesetzlichen Vertreter) und durch die Steuerbehörden des Begünstigten ausgefüllte Formular Modelo 22-RFI. In einem solchen Fall ist ein weiteres Schreiben erforderlich, in dem darauf hingewiesen wird, dass der Begünstigte eine volle Rückerstattung und nicht zu dem im Doppelbesteuerungsabkommen festgelegten Steuersatz beantragt.
Das offizielle Formular kann auf der Website der PTA heruntergeladen werden.
oder
  • das nicht durch die lokalen Steuerbehörden des Begünstigten, sondern durch den Begünstigten selbst (bzw. seinen bevollmächtigten gesetzlichen Vertreter) wie folgt ausgefüllte Formular Modelo 22-RFI:

    • Der obere Teil, in den das relevante Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) einzutragen ist, muss leer gelassen werden.
    • Die Kästen I, II, V, VIII und IX müssen ausgefüllt werden.
    • Die übrigen Felder sind leer zu lassen. Sie werden von uns oder von unserer portugiesischen Verwahrstelle ausgefüllt.
In diesem Fall muss je nach Status des Begünstigten auch ein Nachweis des Wohnsitzes erbracht werden, und zwar in folgender Form:
a) falls der Begünstigte ein Finanzinstitut, ein Pensionsfonds oder eine Versicherung mit Sitz in einem Mitgliedstaat der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) ist bzw. mit Sitz in einem Land, das ein DBA mit Portugal abgeschlossen hat:
  • eine Bescheinigung der Stelle, die für die Registrierung und Aufsicht des Finanzinstituts verantwortlich ist und die Rechtspersönlichkeit und den Wohnsitz des Inhabers nachweisen kann; oder
  • einer der unter d) aufgeführten Nachweise.
b) falls der Begünstigte eine Zentralbank, eine Regierungsbehörde (die Beamte auf zentraler oder regionaler Ebene beschäftigt oder in einem OECD-Land bzw. einem Land, das ein DBA mit Portugal abgeschlossen hat, über eine dezentrale, indirekte oder staatseigene Verwaltung verfügt), oder eine internationale Organisation ist:
  • eine ordnungsgemäß unterzeichnete und beglaubigte Bestätigung ihrer Rechtsform.
c) falls der Begünstigte ein Organismus für gemeinsame Anlagen, z.B. ein Investmentfonds, ist mit Sitz in einem OECD-Land bzw. einem Land, das ein DBA mit Portugal abgeschlossen hat:
  • ein Nachweis der öffentlichen Stelle, die für die Registrierung und steuerrechtliche Aufsicht dieser Einrichtung verantwortlich ist und in beiden Fällen die Rechtspersönlichkeit und den Sitz dieser Einrichtung bescheinigt, sowie gemäß welchem Gesetz diese gegründet wurde; oder
  • einer der unter d) aufgeführten Nachweise.
d) In allen anderen Fällen wird einer der folgenden Wohnsitznachweise akzeptiert:
  • Eine Wohnsitzbescheinigung oder eine gleichwertige von den Steuerbehörden ausgestellte Bescheinigung; oder
  • Ein von dem portugiesischen Konsulat als Nachweis des Wohnsitzes im Ausland ausgestelltes Dokument; oder
  • Ein Dokument, das explizit den Wohnsitz bescheinigt und von einer amtlichen Stelle, die Teil einer zentralen oder regionalen Verwaltung des Wohnsitzlandes ist, ausgestellt wurde.
Der Wohnsitznachweis muss am/an den Zinstermin(-en) ausgestellt sein und ist mindestens drei Jahre ab dem Unterschriftsdatum gültig (es sei denn, die zugrunde liegenden Tatsachen ändern sich). Der Nachweis der Steuerbefreiung für eine Zentralbank oder eine Regierungsbehörde ist bis auf Widerruf gültig.

Frist:


  • Kunden müssen alle Standarderstattungen der Quellensteuer auf Erträgnisse aus portugiesischen Wertpapieren spätestens drei Monate vor Ablauf der zwei Jahre nach dem Datum, an dem die Erträgnisse gezahlt wurden, einsenden.

  • Sämtliche Steuererstattungserträge, die nach der oben genannten Frist bei Clearstream Banking eingehen, werden abgelehnt.
In Bezug auf Steuerrückforderungen im Allgemeinen weisen wir Kunden darauf hin, dass Clearstream Banking keine Verantwortung für die Annahme oder Ablehnung dieser Rückforderungen seitens der Steuerbehörden des jeweiligen Landes übernimmt.

Weitere Informationen

Weitere Informationen erhalten Sie vom Clearstream Banking Tax Help Desk unter:

LuxemburgFrankfurt
E-Mail:tax@clearstream.comtax@clearstream.com
Telefon:+352-243-32835+49-(0) 69-2 11-1 3821
Fax:+352-243-632835+49-(0) 69-2 11-61 3821

oder vom Clearstream Banking Customer Service bzw. Ihrem Relationship Officer.

1. Clearstream Banking bezieht sich sowohl auf die Clearstream Banking AG mit eingetragenem Firmensitz Mergenthalerallee 61, 65760 Eschborn, Deutschland, und eingetragen in Register B des Amtsgerichts Frankfurt am Main, Deutschland, unter Nummer HRB 7500 (CBF) als auch auf Clearstream Banking, société anonyme mit eingetragenem Firmensitz 42, Avenue John F. Kennedy, L-1855 Luxemburg und eingetragen im Handelsregister von Luxemburg unter der Nummer B-9248 (CBL).

Als registrierter Kunde können Sie unseren kostenlosen Benachrichtigungsdienst per E-Mailbestellen, wenn Sie sofort, täglich und/oder wöchentlich über die aktuellen Kundenveröffentlichungen auf unserer Website informiert werden möchten. Die Abmeldung ist jederzeit möglich. Wir respektieren Ihre Datenschutzrechte im E-Mail-Verkehr.


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1 Kommentar:

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