Portugal: Änderungen des Steuerverfahrens für inländische Schuldtitel |
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Für Zinszahlungen aus portugiesischen inländischen Schuldtiteln ab
4. Dezember 2012
ändern sich die geltenden Steuerverfahren wie folgt:
Formular: Standing Instruction for Own/Single Beneficial Owner Assets
Zusätzlich der Erklärung „Portuguese Debt Securities – One-Time Declaration of Beneficial Ownership“, die den Kunden zum Halten solcher Wertpapiere bei Clearstream Banking1berechtigt, muss das untenstehende Formular „Standing Instruction for Own/Single Beneficial Owner Assets“ eingereicht werden, wenn der Kunde den gesamten Bestand an portugiesischen Schuldtiteln:
Das ordnungsgemäß ausgefüllte und unterzeichnete Original dieses Formulars muss nur vor der ersten relevanten Zinszahlung eingereicht werden und bleibt bis auf Widerruf gültig. Gemäß diesem Formular wird Clearstream Banking standardmäßig den gesamten Bestand im jeweiligen Konto des Kunden als von der portugiesischen Quellensteuer vollumfänglich befreit betrachten.
Das ordnungsgemäß ausgefüllte und vom Kunden unterzeichnete Formular „Statement for Exemption from Portuguese Withholding Tax on Income from Debt Securities“ muss auf jährlicher Basis eingereicht werden, und das Datum muss im Anwendungsjahr liegen.
Fristen:
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Dauerauftrag für supranationale Organisationen
Zusätzlich zu der Erklärung „Portuguese Debt Securities – One-Time Declaration of Beneficial Ownership“, die den Kunden zum Halten solcher Wertpapiere bei Clearstream Banking berechtigt , muss das untenstehende Formular „Standing Instruction for Supranational Organisations“ eingereicht werden, wenn:
Das ordnungsgemäß ausgefüllte und unterzeichnete Original dieses Formulars muss nur vor der ersten relevanten Zinszahlung eingereicht werden und bleibt bis auf Widerruf gültig. Gemäß diesem Formular wird Clearstream Banking standardmäßig den gesamten Bestand im jeweiligen Konto des Kunden als von der portugiesischen Quellensteuer vollumfänglich befreit betrachten. Der Kunde muss keine weiteren Maßnahmen treffen, um von der Steuer befreit zu werden.
Wichtige Hinweise:
Frist:
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Vollständige Standarderstattung der QuellensteuerHintergrund
In unserer Kundenmitteilung A12169 vom 12. September 2012 wiesen wir darauf hin, dass die portugiesische Steuerbehörde (PTA) und die lokalen Verwahrstellen, einschließlich Banco Santander (BST) für Clearstream Banking, das bezüglich einer vollständigen Standarderstattung der Quellensteuer geltende Gesetz unterschiedlich interpretieren.
Gemäß den uns verfügbaren Informationen führen wir mögliche Diskrepanzen auf folgende Ursachen zurück:
Das von Clearstream Banking veröffentlichte und seit September 2010 angewandte vollständige Standarderstattungsverfahren beruht auf der Auslegung der geltenden Rechtsvorschriften durch lokale Rechtsberater und wurde von der BST (Quellensteueragent für portugiesische inländische Schuldtitel) genehmigt.
Mit Blick auf die oben genannten Diskrepanzen und zur Wahrung der Kundeninteressen hat Clearstream Banking entschieden, den Standarderstattungsdienst für Zinsen aus portugiesischen inländischen Schuldtiteln zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Mitteilung vorübergehend einzustellen.
Diese Aussetzung bleibt in Kraft, bis die PTA und die Marktteilnehmer die oben genannten Diskrepanzen behoben haben. Wir empfehlen unseren Kunden dringend, für ihre Konten die Quellensteuervorabbefreiung zu beantragen oder das vereinfachte Verfahren zur Steuerrückforderung (Quick Refund) zu wählen.
Wir weisen Kunden nochmals darauf hin, dass die Frist für das vereinfachte Verfahren zur Steuerrückforderung 80 Kalendertage ab dem jeweiligen Zahlungstermin beträgt. In diesem Zeitraum sollte es möglich sein, die Endbegünstigten zu informieren und die erforderlichen Nachweise zu erhalten.
Hinweis: Das Standarderstattungsverfahren für Zinszahlungen, die bis heute vorgenommen wurden und für die die gesetzliche Frist noch nicht abgelaufen ist, bleibt vollständig in Kraft.
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Auswirkungen auf KundenFür Zinszahlungen, die am/nach dem 4. Dezember 2012 vorgenommen wurden
Standarderstattungen für portugiesische inländische Schuldtitel sind nicht mehr via Clearstream Banking möglich.
Für Zinszahlungen, die vor dem 4. Dezember 2012 vorgenommen wurden
Vollständige Standarderstattungen sind nach wie vor unter den folgenden Bedingungen möglich:
Die Endbegünstigten können eine vollständige Standarderstattung beantragen, wenn sie nicht in Portugal ansässig sind und:
Für jeden Standarderstattungsantrag müssen Kunden Clearstream Banking folgende Dokumente im Original zukommen lassen:
und
und
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und entweder
oder
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Weitere Informationen
Weitere Informationen erhalten Sie vom Clearstream Banking Tax Help Desk unter:
oder vom Clearstream Banking Customer Service bzw. Ihrem Relationship Officer.
1. Clearstream Banking bezieht sich sowohl auf die Clearstream Banking AG mit eingetragenem Firmensitz Mergenthalerallee 61, 65760 Eschborn, Deutschland, und eingetragen in Register B des Amtsgerichts Frankfurt am Main, Deutschland, unter Nummer HRB 7500 (CBF) als auch auf Clearstream Banking, société anonyme mit eingetragenem Firmensitz 42, Avenue John F. Kennedy, L-1855 Luxemburg und eingetragen im Handelsregister von Luxemburg unter der Nummer B-9248 (CBL).
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Tax forms associated with A12226 | zip | 197 kB |